Maskenpflicht im Flugzeug - Infos

Weltweit hatten fast ausnahmslos alle Fluggesellschaften Maßnahmen im Zuge der Pandemie ergriffen, um dadurch Sicherheit und Gesundheit von Passagieren und Mitarbeitern zu gewährleisten. Dazu zählte unter anderem die Maskenpflicht während des Fluges als auch an den Flughäfen. Die Regeln und Maßnahmen für Flugpassagiere sind nun weitestgehend aufgehoben. Doch nach wie vor gilt es einiges zu beachten.

Maskenpflicht im Flugzeug – Die Regelungen in Deutschland

Das Fliegen ist nahezu wieder im “Normalzustand” möglich. So gibt es im inländischen Flugverkehr keine generelle Maskenpflicht mehr. Bei internationalen Flügen ist es jedoch wichtig, dass die Bestimmungen des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Zwar haben die meisten Staaten, sofern überhaupt vorhanden, die Maskenpflicht aufgehoben, es gibt noch ein paar Länder, die daran festhalten. Die Fluggesellschaften halten dementsprechende Informationen für Flugpassagiere bereit.

Wer ins Ausland fliegen will, muss also unbedingt die Einreisebestimmungen des entsprechenden Ziellandes im Vorfeld überprüfen. Manche Reiseziele wollen nach wie vor einen Test-Nachweis und sogar einen Impfnachweis. An einigen deutschen Flughäfen gibt es Stationen, an denen man sich testen lassen kann.

Für die Terminals der großen Airports in Deutschland gibt es lediglich eine Empfehlung für das Tragen Mundschutz-Masken, vor allem in stark frequentierten Bereichen, wie beispielsweise Passagierbusse, Sicherheitskontroll- und Check-in-Bereich.

Ein Blick auf die Airlines

Die meisten Fluggesellschaften haben die Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Fluggesellschaften, die in sogenannte Risikogebiete fliegen, halten an der alten Regelung fest. So besteht beispielsweise bei der Lufthansa keine Pflicht mehr, mit Ausnahme von Flügen von und nach Indien sowie China.

Fast alle Airlines haben jedoch die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes aufgehoben. Dazu gehören auch Emirates, Qatar Airways, Delta Airlines, United Airlines, Turkish Airlines oder Ryanair, um ein paar Beispiele zu nennen. Es ist jedoch stets empfehlenswert, bei der Airline nachzufragen, vor allem im Hinblick auf die Zieldestination.

Sicherheitsmaßnahmen am Airport sowie im Flugzeug

Um Flugpassagieren und Reisenden ein bequemes und sicheres Reisen zuteilwerden zu lassen, haben Flughäfen und Airlines umfängliche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen. Bestimmungen hinsichtlich des Tragens von Mundschutz-Masken sowie Regelungen wie zum Beispiel der Mindestabstand sind von Land zu Land unterschiedlich.

Am Flughafen zu beachten ist:

  • Bereits im Voraus Informationen zum Flug sowie den geltenden Reise- und Sicherheitshinweisen einholen
  • Mitbringen eines einer eigenen Mundschutzmaske (entweder FFP2 oder OP-Maske)
  • Nutzung der Warnapp für das Mobiltelefon
  • Berücksichtigung der Hygiene- und Verhaltenshinweise
  • Eventuell geänderte Öffnungszeiten bei den Geschäften und Lounges

Im Flugzeug zu beachten ist:

  • In Deutschland ist die 3G-Regel bei Abflug nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben
  • Im Allgemeinen ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht verpflichtend
  • Abgeänderte Abläufe während des Ein- und Ausstiegs
  • Neue Gepäckbestimmungen zum Beispiel nur noch ein Handgepäckstück je Passagier
  • Abgestimmte Serviceprozesse

Gepäckinformationen:

Es wurden teilweise neue Gepäckbestimmungen bei Flugreisen eingeführt, wodurch es in einigen Ländern oder bei bestimmten Airlines vorübergehend nicht möglich sein kann, Handgepäcktrolleys oder die Gepäckfächer zu nutzen. Allerdings entstehen dem Kunden im Normalfall keine zusätzlichen Kosten. Laptoptaschen, Handtaschen und ähnliche kleinere Handgepäckstücke dürfen weiterhin ins Flugzeug, da sie sich im Bedarfsfall unter dem Vordersitz unterbringen lassen. Von Airline zu Airline können die Sonderregelungen allerdings unterschiedlich sein, daher wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Fluggesellschaft zu dem aktuellen Stand der Ausnahmeregelungen betreffend des Gepäcks zu informieren.

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