Flugausfälle sind ärgerlich. Ganz gleich ob der Flug ganz annulliert, oder aber nur verschoben wird, oft gerät damit der ganze Reiseplan ins Wanken. Was Sie bei einer Flug Annullierung bzw. Verschiebung tun können und welche Entschädigungen Ihnen für den gestrichenen Flug zustehen, verrate ich Ihnen hier in unserem großen Ratgeber.
Flugrecht – Flug gestrichen: Der große Ratgeber
Wenn ein Flug gestrichen wird, dann ist das vor allem bei einer kurzfristigen Annullierung ein großes Ärgernis. Anschlussflüge können nicht erreicht werden, für Touristen gehen Urlaubstage verloren und Geschäftsleute verpassen Termine. Wenn die Annullierung des Fluges rechtzeitig im Voraus geschieht und man seine Reisepläne anpassen kann, so stehen mehrere Möglichkeiten für Betroffene zur Verfügung. Bei kurzfristigen Angelegenheiten und vor allem bei Flügen mit Umstieg an einem Drehkreuz, obliegt man jedoch beinahe ganz und gar der Macht der Airline.
Gründe für eine Flug Annullierung
Obwohl keiner eine Flugstreichungen mag, und erst recht nicht die Airline, so sind sie manchmal unumgänglich. So können unterschiedliche Faktoren für eine Annullierung oder Verschiebung des Fluges eine Rolle spielen.
Streik: Vor allem bei deutschen Fluggesellschaften oft ein leidiges Thema: Der Pilotenstreik. Wenn keine Piloten das Flugzeug steuern, dann kann auch kein Flug stattfinden.
Fehlendes Personal: Sollte ein Pilot oder ein anderes Mitglied der Besatzung kurzfristig nicht flugtauglich sein und kein Ersatz in der Nähe, dann muss zuerst ein neuer Pilot eingeflogen werden. Das kann Verspätungen mit sich bringen oder aber zur Annullierung führen.
Schaden am Flieger: Schon kleinste Bedenken in Hinblick auf die Sicherheit am Flugzeug können große Auswirkungen haben. Sollte das Flugzeug nicht rechtzeitig repariert werden können, bleibt es am Boden.
Sicherheitsprobleme: Gab es eine Sicherheitspanne am Airport und musste ein Terminal geschlossen werden? Dann ist es gut möglich, dass eine Reihe von Flügen annulliert wird.
Zu spät ankommendes Flugzeug: Ein zu spät ankommendes Flugzeug, welches den rechtzeitigen Abflug auf der nächsten Strecke unmöglich macht.
Wenig Auslastung: Sollte ein Route keine Auslastung finden, dann kann es gut sein, dass diese im Vorfeld gestrichen wird.
Extremes Wetter: Das Wetter kann keiner vorhersehen und im Falle von extremen Wetter-Bedingungen am Start- oder Zielflughafen kann die Strecke nicht bedient werden.
Katastrophen: Sollte ein Vulkanausbruch Asche speien und somit den Luftraum gefährden, können keine Flüge in die Region stattfinden. Auch beschädigte Flughäfen, zum Beispiel durch einen Tsunami, können nicht angeflogen werden.
Luftraum Überwachung: Die Luftraumüberwachung ist ein sehr komplexes System, welches abhängig ist von den verschiedensten Parametern ist. Nachtflugverbote und zu hohes Verkehrsaufkommen können manchmal einen Abflug unmöglich machen.
Dies waren nur einige der möglichen Gründe, die Liste könnte noch deutlich länger werden. Im Prinzip sollten Sie so aber einen Einblick bekommen haben, was alles zu einer Annullierung des Fluges führen kann. Doch wie geht es nun weiter, wenn ein Flug gestrichen wurde?

Wie geht es nach der Flugstreichung weiter?
Es gibt zwei verschiedene Arten der Flugannullierung. So könnte es sein, dass der Flug kurzfristig erst am Flughafen oder aber lange im Voraus gestrichen wird. Wie Sie im jeweiligen Falle vorgehen können, habe ich hier zusammengefasst.
Direkt am Flughafen oder beim Umsteigen
Wenn der Flug direkt am Flughafen oder aber beim Umsteigen an einem Drehkreuz gestrichen wurde und Sie das Ticket über eine Airline gebucht haben, dann ist die Fluggesellschaft in der Verantwortung Sie ans Ziel zu bringen.
Wenden Sie sich in diesem Fall sofort an einen Schalter der Airline und besprechen Sie das weitere Vorgehen. So könnten Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden oder einen Alternativen Transport angeboten bekommen (z.B. Zug zum Ziel). Sollte der Flug erst am nächsten Tag stattfinden, haben Sie Anspruch auf eine Unterkunft über die Nacht. In der Regel organisiert die Fluggesellschaft ein Hotel und den Transport selbst. Auch ein Lounge-Zugang zur Entschädigung kann möglich sein.
Haben Sie sich für eine alternative Beförderung entschieden, ist die Airline verpflichtet, sich um Sie zu kümmern, während Sie warten. Das heißt, Sie erhalten am Flughafen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Außerdem müssen Sie die Möglichkeit bekommen, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden.
Lange vor dem Abflug-Datum
Wird Ihr Flug längerfristig gestrichen, können Sie sich den Ticketpreis voll erstatten oder sich anderweitig befördern lassen. Erfahren Sie zudem weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 Euro bis 600 Euro Entschädigung. Hat die Fluggesellschaft Sie jedoch mindestens zwei Wochen vor Abflug darüber informiert, dass Ihr Flug ausfällt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. In diesem Fall sollten Sie einfach ein neues Ticket buchen.
Mit Hilfe der nachstehenden Auflistung können Sie selbst sehr einfach ermitteln, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Benachrichtigung des Fluggastes | alternativer Abflug | alternative Ankunft |
---|---|---|
7 bis 14 Tage vor Abflug | max. 2 Stunden früher | max. 4 Stunden später |
weniger als 7 Tage vor Abflug | max. 1 Stunde früher | max. 2 Stunden später |
Hält sich die Fluglinie an die oben gezeigten Daten, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Wenn Ihr Ersatzflug später abfliegen oder landen soll, als in der Tabelle angegeben, und Sie nicht rechtzeitig Bescheid bekommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Wird Ihr Flug um mehrere Stunden vorverlegt, zählt das als Annullierung, so die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ist Ihr Flug nur viel zu spät am Ziel angekommen, gelten jedoch andere Rechte.
Flug gestrichen Entschädigung
Wie hoch die Entschädigung für einen annullierten Flug ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel die Entfernung des Reiseziels und auch die Dauer der Verspätung oder Verfrühung des Alternativen Flugs.
Die Höhe der Leistungen ist sowohl bei einer Annullierung 0-7 Tage zuvor, als auch bei einer Verspätung 7-14 Tage zuvor gleich.
Die Entschädigungsleistungen auf einen Blick
- Distanz bis 1.500km: Verspätung des Alternativflugs unter 2h – 125€ / Verspätung ab 2h – 250€
- Distanz 1.500-3.500km: Verspätung des Alternativflugs unter 3h – 200€ / Verspätung ab 3h – 400€
- Distanz über 3.500km: Verspätung des Alternativflugs unter 4h – 300€ / Verspätung ab 4h – 600€
- Für Flüge innerhalb der EU gilt eine maximale Entschädigung von 400€.
Wenn Ihnen die Airline einen Alternativflug anbietet, welcher eine Stunde (0-7 Tage vorher) bzw. zwei Stunden (7-14 Tage) früher abfliegt, erhalten Sie keine Entschädigung.
Außerdem erhalten Sie keine Entschädigung wenn der Flug zwei Stunden später als der ursprüngliche Flug (0-7 Tage) bzw. vier Stunden später als der ursprüngliche Flug (7-14 Tage) landet.
Generell ist die Entschädigung bei Annullierungen ein komplexes Thema, bei dem viele Airlines auch versuchen Laien einfach abzuspeisen. Ich empfehle Ihnen deshalb einen Service in Anspruch zu nehmen, welcher die Entschädigung für Sie durchboxt. Fairplane zum Beispiel macht den ganzen Tag nichts anderes als sich um Entschädigungen zu kümmern, oft mit größerem Erfolg als Privatpersonen.
Der Service ist für Sie absolut kostenlos und nur im Erfolgsfall wird eine kleine Provision von der Entschädigungssume einbehalten. Vor allem aber müssen Sie sich um absolut nichts kümmern und sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft um Ihr Geld streiten.
Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es kein Geld!
Die Entschädigung erhalten Sie allerdings oft nicht einfach so. Denn auf den Grund kommt es an und dieser ist oft Streitsache. Außergewöhnliche Umstände sind nämlich nicht gesetzlich geregelt. Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen.
Extrem schlechtes Wetter
Das Wetter ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand, welchen die Airline nicht verhindern kann. Dann muss die Fluggesellschaft zwar ihre Passagiere betreuen und die Weiterreise ermöglichen, aber keine Ausgleichszahlung leisten. Ist aber schlechte Vorbereitung auf das Wetter schuld, z.B. weil keine Möglichkeit zur Enteisung vorhanden war, muss die Airline Entschädigungen bezahlen.
Pilotenstreik
Ein Streik der Piloten, Fluglotsen oder des Bord-Personals kann ebenfalls ein außergewöhnlicher Umstand sein. Im Normalfall findet dann keine Ausgleichszahlung für Passagiere statt.
Vulkanausbruch und Katastrophen
Auch das sind Umstände, welche die Airline nicht vorhersehen kann. Dann muss keine Entschädigung bezahlt werden.
Grundsätzlich kann man also sagen, dass außergewöhnliche Umstände immer dann ziehen, wenn die Airline aufgrund höherer Gewalt kein Verschulden an der Situation hat. Das entbindet sie zwar nicht immer von der Pflicht sich um die Passagiere zu kümmern, jedoch so gut wie immer von Ausgleichszahlungen.
Jeder Fall muss immer individuell und ganz genau geprüft werden!
Fluggastrecht- & Entschädigungsportale helfen kostenlos das Geld einzutreiben!
Ganz gleich welche Art von Annullierung Sie selbst erlebt haben, rate ich Ihnen dazu ein Fluggastrecht-Portal mit der Einforderung ihrer Rechte zu beauftragen. Wer das auf eigene Faust macht, hat oft keinen Erfolg und wird billig abgespeist.
Fluggastrecht-Webseiten sind Spezialisten darin die Airlines in Regress zu nehmen und haben deutlich höhere Erfolgsaussichten auf Zahlungen. Dieser Service ist für Sie zudem absolut kostenlos und nur im Erfolgsfall behält das Portal einen Anteil der Entschädigung ein. Keine schlechte Sache also und absolut empfehlenswert!
Zudem erhalten Sie sofort beim Einreichen des Antrags einen Überblick, wie viel Entschädigung Ihnen im Erfolgsfall zusteht! Ich selbst habe Fairplane bereits genutzt und muss sagen, dass mir der Service jeden Cent Provision wert war, da ich mich um absolut nichts kümmern musste!
Hier die Entschädigung individuell berechnen
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