Der Coronavierus COVID-19 hält aktuell die Welt in Atem. Das betrifft auch sehr stark die Airlines und aktuell kommt der Flugbetrieb weltweit fast zum Stillstand. Für viele Länder gibt es Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt fast täglich aktualisiert. Welche Rechte oder Möglichkeiten Sie als Flugticketbesitzer haben, versuchen wir in diesem Beitrag zu klären.
Aus aktuellem Anlass streichen viele Fluggesellschaften ihre Flüge. Der Grund: die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus. Aktuell betroffen sind insbesondere Reisende nach China und Italien. Zudem verhängten erste Länder Einreisestopps, z.B. die USA, was zu einer weiteren starken Reduzierung der Flüge führt. Viele Fragen kommen auf: Welche Rechte habe ich? Kann ich als Passagier für einen Flugausfall aufgrund der Corona-Lage Entschädigung erhalten? Unser Team erklärt kurz Ihre Rechte bei einem Flugausfall wegen des Coronavirus.
Flugausfall wegen Coronavirus
Grundsätzlich bleiben erstmal alle Rechte aufgrund eines Flugausfalls bestehen. Sollte der Flug wegen Corona abgesagt werden müssen, ist die Fluggesellschaft, unabhängig davon, ob auch ein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung besteht, verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten oder eine Umbuchung anzubieten. Sie erhalten somit für einen Flugausfall aufgrund von Coronavirus zumindest Ihr Geld zurück. Insbesondere dann, wenn die Airline keinen Alternativflug anbieten kann. Zusätzlich zu der Rückerstattung des Ticketpreises empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Ihnen trotz Coronavirus eine Entschädigung zusteht.
Gilt der Annullierungsgrund “Coronavirus” als außergewöhnlicher Umstand?
Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Die Coronavirus-Pandemie liegt ganz klar außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften. Zahlreiche Fluggesellschaften haben bereits ihre Flüge in diverse Länder annulliert. Die Gesundheit der Mitarbeiter und Passagiere steht selbstverständlich immer an erster Stelle. Flüge in solche Hochrisikogebiete sofern sie noch stattfinden, sind daher nicht entschädigungsberechtigt.
Rechte von Reisenden bei Einreisestopps
Bundesregierung spricht weltweite Reisewarnung für touristische Reisen aus.
Was die Reisewarnung für Verbraucher bedeutet
Auswärtiges Amt Weltweite Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen.
Alle aktuellen Informationen Hier: Auswärtiges Amt
Konzertierte Rückholaktion für Deutsche
An erster Stelle wird eine Reihe besonders betroffener Länder stehen, zunächst insbesondere Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten und die Philippinen. Reisende in diesen und in allen anderen Ländern sollten sich zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste (www.diplo.de/elefand) eintragen.
Fluglinien Infos
Lufthansa, Siwss, Austrian, Eurowings
Airlines der Lufthansa Group Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti führen ab sofort flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten ein. Mit unseren neuen, weitreichenden Kulanzregelungen können Sie Ihre Reise nun noch individueller gestalten. Hierzu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung.
Alle Infos Hier: Aktuelle Fluginformationen Lufthansa
Alle Infos Hier: Aktuelle Fluginformationen Swiss
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Edelweiss Air
Bis zum 31.03.2020, verzichtet Edelweiss bei allen gebuchten Flügen weltweit auf die Umbuchungsgebühren und bietet eine einmalige kostenlose Umbuchung an. Für bestehende Buchungen gilt die neue Kulanzregelung weltweit für alle gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 25. März 2021. Fluggäste können somit ihr Flugticket einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen.
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Qatar Airways
Qatar Airways erlässt für Flüge bis zum 30. Juni 2020 die Umbuchungsgebühr, wenn die Umbuchung mindestens drei Tage vor Abflug erfolgt. Gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbuchungen. Außerdem ist es möglich den Flug kostenfrei zu stornieren und man erhält den vollen Preis in Form eines ein Jahr lang gültigen Gutscheins erstattet.
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British Airways
British Airways hat für Neubuchungen zwischen dem 3. bis 16. März die Umbuchungsgebühr gestrichen.
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KLM & Air France
Air France und KLM erhebt für Buchungen bis einschließlich 31. März 2020 keine zusätzlichen Kosten für Umbuchungen für Flüge bis spätestens 31. Mai 2020. Das gilt sowohl für bestehende Buchungen als auch Neubuchungen.
Alle Infos Hier: Aktuelle Fluginformationen KLM
Alle Infos Hier: Aktuelle Fluginformationen Air France
Oman Air
Für Bestands- und Neubuchungen bis zum 31. Mai 2020 mit Flugdatum bis zum 31. Oktober 2020 verzeichtet Oman Air bis zu zwei Mal auf die Umbuchungsgebühr. Bleibt die Buchungsklasse gleich, muss auch kein Aufpreis bezahlt werden. Sonst wird nur die Differenz fällig.
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Ryanair
Ryanair erlaubt für Neu- und Bestandsbuchungen eine Umbuchung ohne Gebühren bis zum 31. März 2020. Die Differenz zum neuen Flugpreis muss bezahlt werden.
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Scoot
Für Neubuchungen zwischen dem 10. März und 14. Mai 2020 erlaubt Scoot einmalig eine kostenfreie Umbuchung.
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Singapore Airlines
Für Neubuchungen zwischen dem 6. und 31. März streicht Singapore Airlines die Umbuchungsgebühr.
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Thai Airways
Für Neu- und Bestandsbuchungen zwischen dem 28. Januar und 30. April 2020 verzichtet Thai Airways einmalig auf die Umbuchungsgebühr. Ändert sich der Tarif oder die Saison durch die Umbuchung, muss die Differenz bezahlt werden.
Hinweis oben auf der Seite
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Turkish Airlines
Turkish Airlines erlässt für Neubuchungen einmalig die Umbuchungsgebühr. Ausgenommen sind Flüge innerhalb der Türkei.
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United Airlines
Auch United verzichtet für Reisen bis 30. April 2020 auf Umbuchungsgebühren, unabhängig davon wann das Ticket gebucht wurde. Die Differenz zum tagesaktuellen Flugpreis muss allerdings bezahlt werden.
Gilt jetzt für alle Flüge bis Ende April, bisher konnten nur Neubuchungen ab März umgebucht werden.
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Easyjet
Easyjet verzichtet bei Neu- und Bestandsbuchungen auf die Umbuchungsgebühr. Es ist auch möglich die Strecke oder das Reiseziel zu ändern. Nur die Differenz zum neuen Flugpreis muss ggf. gezahlt werden.
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Aeroflot
Für Flüge bis zum 31. Mai 2020 zwischen Russland und Deutschland, Spanien und Frankreich bietet Aeroflot eine kostenfreie Umbuchung innerhalb dieses Zeitraums an.
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Emirates
Für bis zum 31. März erhebt Emirates bei Umbuchungen keine Umbuchungsgebühr. Es muss nur ggf. ein Aufpreis zum tagesaktuellen Flugpreis gezahlt werden.
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Etihad Airways
Für Neubuchungen zwischen dem 8. März und 7. April 2020 erhebt Etihad Airways bei Umbuchungen keine Gebühren.
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Stornierung bei Flugplanänderungen
Viele Airlines streichen aktuell ihren Flugplan zusammen. Vor allem in Richtung Asien Italien, USA usw. Eine Änderung an Ihren Flugzeiten oder eine Umbuchung auf eine andere Verbindung ermöglicht i.d.R. eine kostenfreie Stornierung des Tickets.
Sollten Sie betroffen sein und Probleme haben, dann wenden Sie sich an AirHelp.
Kennen Sie Ihre Rechte
87 % aller Passagiere kennen ihre Fluggastrechte nicht. AirHelp will das ändern. Wir informieren Sie, wenn Sie entschädigungsberechtigt sind und helfen Ihnen auch, diese Entschädigung zu erhalten – ganz gleich, wo auf der Welt Sie unterwegs sind.
Wir wünschen allen Menschen weltweit, dass Sie gesund bleiben und diese Corona Kriese gut überstehen.